Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für gewerbliche Kunden (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Kunden

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") finden Anwendung auf alle Käufe und Inanspruchnahmen von Produkten (inklusive Hardware und Software, „Produkte") sowie Dienstleistungen („Services"), die von der Favorite Immobilientreuhand GmbH, Laxenburger Straße 46/3, 1100 Wien (im Folgenden auch „FavCon" oder „Auftragnehmer"; Verweise auf „uns", „wir" oder „unser" sind entsprechend zu verstehen) angeboten werden. Der Vertragspartner wird hier als „Auftraggeber" bezeichnet (Verweise auf „Sie" oder „Ihr(e)" sind entsprechend zu verstehen). Die Nutzung von Produkten und Services wird hier als „Auftrag" bezeichnet.

1.2 Umfang der Services Unsere Services beinhalten unter anderem Software- und Serverinstallationen, PC-Systembau, Datenbackups und Datenrettung, Hardwareupgrades, Netzwerkkabelverlegungen, Wartungs- und Supportleistungen, Reparaturen, Hosting, Managed Services, Softwareentwicklung, Projektmanagement, Konzeption und Monitoring Services.

1.3 Anwendungsbereich für Unternehmer Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch.

1.4 Zustimmung zu den AGB Durch die Annahme unseres Angebotes oder durch Abgabe eines Angebotes an uns erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Einkaufsbedingungen oder eigene AGB des Auftraggebers werden von uns nicht als Teil des Vertrages akzeptiert, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits stellen keine solche Zustimmung dar.

2. Angebot und Annahme

2.1 Freibleibende Angebote Angebote von FavCon sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Erfordernis der Annahme Jedes Angebot, das Sie zum Erwerb unserer Produkte und/oder zur Inanspruchnahme unserer Services abgeben, bedarf unserer ausdrücklichen Annahme. Wir sind nicht verpflichtet, Ihr Angebot anzunehmen. Ein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt erst durch unsere ausdrückliche Annahme Ihres Angebots.

3. Voraussetzungen für die Leistungserbringung

3.1 Bereitstellung von Ressourcen Die Erfüllung Ihrer Aufträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dies umfasst auch die Bereitstellung praxisgerechter Räumlichkeiten und Zugangsmöglichkeiten in ausreichendem Maße, die Sie zeitgerecht, innerhalb der Normalarbeitszeit und auf Ihre Kosten zur Verfügung stellen müssen. Wenn Sie bereits in einem Echtbetrieb auf der für Tests bereitgestellten Anlage arbeiten, gilt unsere Lieferung/Leistung als von Ihnen abgenommen, und die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten liegt bei Ihnen.

3.2 Erforderliche Maßnahmen für Serviceerbringung Für die Erbringung unserer Services ist erforderlich, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ermöglichen. Dies beinhaltet:

  • Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Mittel für den Service.
  • Es dürfen keine Eingriffe in die Systeme von Ihnen oder einem Ihnen zurechenbaren Dritten vorgenommen worden sein.
  • Die Systeme müssen unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen laut Dokumentation betrieben werden.
  • Sie müssen etwaige Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreiben, sodass diese für uns nachvollziehbar sind.

3.3 Datensicherung und Wartung Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt es in Ihrer Verantwortung, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen sowie die Software- und Hardwareumgebung angemessen zu pflegen und zu warten.

4. Software

4.1 Lizenzierung von Software Sollte ein von uns geliefertes Produkt oder ein von uns bereitgestellter Service Software beinhalten oder aus dieser bestehen, wird diese Software gemäß den zugehörigen Endbenutzerlizenzverträgen oder beigefügten Lizenzbedingungen lizenziert, die entweder durch uns oder den jeweiligen Lizenzgeber bereitgestellt werden. Die Vervielfältigung, Anpassung, Übersetzung, Bereitstellung, Verbreitung, Modifikation, Dekompilierung oder Kombination der Software mit anderer Software ist nur insoweit erlaubt, wie dies durch die Lizenzbedingungen oder zwingende Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (insbesondere §§ 40 d und 40 e) ausdrücklich gestattet ist.

4.2 Einräumung von Nutzungsrechten Für die Erbringung unserer Services räumen Sie uns die notwendigen Rechte ein, Ihre Software zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu ändern, sofern Sie Eigentümer der Software sind oder entsprechende Rechte besitzen. Sie verpflichten sich zudem, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund dieser Nutzung der Software gegen uns erhoben werden könnten, freizustellen.

5. Softwareentwicklung

5.1 Eigentumsrechte, Quellcode und Zahlungsbedingungen Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts übertragen wir das Eigentum der entwickelten Software inklusive des Quellcodes an den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Eigentumsrechte, einschließlich des Quellcodes, bei uns. Der Auftraggeber erhält eine vorläufige, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.

5.2 Hinweis auf Unvermeidbarkeit von Softwarefehlern Der Auftraggeber anerkennt, dass aufgrund der Komplexität der Softwareentwicklung und der Abhängigkeit von Drittanbieterbibliotheken eine völlig fehlerfreie Software nicht garantiert werden kann. Es ist unvermeidlich, dass Software kontinuierlich gewartet und aktualisiert werden muss, um Sicherheit, Kompatibilität und Leistung zu gewährleisten, insbesondere wenn sich Abhängigkeiten zu Drittanbieterbibliotheken verändern.

5.3 Wartung und Updates Die Aufrechterhaltung der Funktionalität und Sicherheit der Software erfordert regelmäßige Updates und Upgrades. Sofern nicht anders vereinbart, sind Wartungs- und Update-Services nicht automatisch in der Entwicklung der Software enthalten und können gegen eine zusätzliche Gebühr bereitgestellt werden. Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags, um kontinuierliche Softwarepflege und Aktualisierungen zu gewährleisten und um das Risiko von Inkompatibilitäten und Sicherheitslücken zu minimieren.

5.4 Abhängigkeiten und Drittanbieter-Software Die entwickelte Software kann Abhängigkeiten zu Drittanbieter-Software und Bibliotheken haben, die sich unserer Kontrolle entziehen. Änderungen an diesen externen Komponenten können Auswirkungen auf die Funktionalität und Leistung der Software haben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass solche externen Änderungen zusätzliche Anpassungen erforderlich machen können, die nicht unter die ursprünglichen Entwicklungsvereinbarungen fallen und gesondert beauftragt und vergütet werden müssen.

6. Reparaturen

6.1 Ablehnung von Reparaturen Wir behalten uns das Recht vor, die Reparatur von Produkten abzulehnen, falls die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Produktes durch Fremdeingriffe beeinträchtigt wurden.

6.2 Gewährleistungsausschluss Wir übernehmen keine Gewähr für den Erfolg einer Reparatur, falls die von Ihnen gemachten Fehlerangaben ungenau oder unvollständig sind.

6.3 Reparaturzeiträume Die von uns angegebenen Reparaturzeiträume sind Schätzungen und daher unverbindlich. Wir bemühen uns, diese einzuhalten.

6.4 Rückgabe von Ersatzteilen Ausgetauschte Teile werden Ihnen nur dann ausgehändigt, wenn dies vor Beginn der Reparatur ausdrücklich gefordert und im Reparaturauftrag vermerkt wurde.

6.5 Kostenvoranschlagszeit Die für die Erstellung eines Kostenvoranschlags aufgewendete Zeit wird als Reparaturzeit angerechnet. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlags und folglich Unterbleiben der Reparatur wird diese Zeit verrechnet.

6.6 Gewährleistungsfrist Für durchgeführte Reparaturen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Diese Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten Arbeiten und die verwendeten Ersatzteile. Fehler oder Defekte an Verschleißteilen und Akkus sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.7 Verrechnung bei fehlerfreiem Befund Falls bei der Überprüfung des Gerätes kein Fehler festgestellt werden kann, wird der dafür aufgewendete Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für Überprüfungen, die unter die Gewährleistung gemäß Punkt 16 fallen.

7. Änderungen des Auftrages und Unmöglichkeit

7.1 Mitteilungspflicht und Rücktritt bei Unmöglichkeit Falls sich während der Auftragserfüllung herausstellt, dass die Ausführung eines Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sollten Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um eine Ausführung möglich zu machen, behalten wir uns das Recht vor, die weitere Erfüllung des Auftrages abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Spesen sowie eventuelle Abbaukosten sind von Ihnen zu tragen.

7.2 Anforderungen bei Änderungswünschen Wenn Sie eine Änderung oder Ergänzung des Auftrages wünschen, werden wir Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt aller erforderlichen Informationen für die Änderung oder Ergänzung mitteilen, ob und zu welchen Konditionen der geänderte Auftrag angenommen werden kann. Jegliche Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zum Auftrag werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

8. Entgelt und Zahlungsbedingungen

8.1 Allgemeine Preisregelungen Sofern nicht individuell anders vereinbart, gelten die im Leistungsverzeichnis angeführten Angaben zu Produkten und Services sowie die folgenden Bestimmungen:

  • Unsere Preise und Rechnungen sind in der angegebenen Währung zu verstehen, exklusive Umsatzsteuer.
  • Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich anfallender Versand- und Transportkosten sowie Anreisekosten zum Ort der Serviceerbringung, die in separaten Preislisten aufgeführt sind.
  • Steuern, Gebühren, Zölle oder Abgaben, die durch Vertragsabschluss oder -durchführung entstehen, tragen Sie.

8.2 Pauschalentgelt bei Services Bei Vereinbarung eines Pauschalentgelts für Services umfasst dieses das im Leistungsverzeichnis angegebene Stundenkontingent. Diese Kontingente basieren auf Erfahrungswerten und sind lediglich Schätzungen ohne bindende Wirkung. Bei Überschreitung ist eine Anpassung des Entgelts erforderlich.

8.3 Pauschalentgelt ohne Stundenkontingent Wenn ein Pauschalentgelt ohne spezifisches Stundenkontingent vereinbart wird, umfasst es nur den üblichen Stundenaufwand für die konkret vereinbarte Leistung. Bei Überschreitung des üblichen Stundenaufwands ist eine Anpassung des Entgelts notwendig.

8.4 Ausschluss von Fahrtzeitkosten und Spesen Fahrtzeitkosten und sonstige Spesen sind in den Pauschalentgelten nicht enthalten.

8.5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für den Gesamtauftrag.

8.6 Teilrechnungen Für Aufträge, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach jeder Lieferung oder erbrachten Leistung eine Teilrechnung zu stellen. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist essentiell für die Fortsetzung der Vertragsausführung.

8.7 Konsequenzen bei Zahlungsverzug Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, die Leistungserbringung zu stoppen und nach Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die fristlose Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen zu erklären. Ihnen entstehende Schäden und unser entgangener Gewinn sind zu ersetzen. Zudem fallen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB an.

8.8 Aufrechnungsverbot Sie sind nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.

8.9 Insolvenz und Liquidation Falls Sie Insolvenz anmelden, einen außergerichtlichen Vergleich eingehen, einem Liquidationsverfahren unterliegen, oder andere Anzeichen dafür bestehen, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten nicht bei Fälligkeit begleichen können, behalten wir uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen und/oder bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

9. Wertsicherungsklausel

9.1 Einführung einer Wertsicherung FavCon behält sich das Recht vor, bei allen vertraglich vereinbarten Preisen bzw. Vergütungen eine Wertsicherung vorzunehmen.

9.2 Maßstab der Wertsicherung Zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein anderer entsprechender Index. Die Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl oder die daraus resultierende durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate (rollierende Inflation). Die Nichtberechnung oder Nichteinhebung der Wertsicherung über eine beliebige Dauer hinweg stellt keinen Verzicht dar; ein Verzicht auf die Wertsicherung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltendmachung der Wertsicherung ist auch rückwirkend möglich, jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist.

9.3 Zeitpunkt und Bedingungen der Indexanpassung Eine Anpassung des Indexes erfolgt frühestens 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung oder der Erstbestellung des Kunden. Die in Angeboten genannten Preise sind unter dem Vorbehalt unveränderter Lieferantenpreise. Sollten Lieferanten ihre Preise gegenüber FavCon erhöhen, ist FavCon berechtigt, die angeführten Preise in entsprechendem Verhältnis zu erhöhen.

10. Kostenvoranschlag

10.1 Bedingungen für Kostenvoranschläge Für Kostenvoranschläge übernehmen wir keine Gewähr. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und müssen somit vergütet werden.

11. Lieferung und Gefahrenübergang

11.1 Liefergebiet und Kosten Die Gebiete, in die wir liefern und unsere Services erbringen („Liefergebiet"), sind separat angeführt und können je nach Produkt und Service variieren. Die Kosten der Lieferung tragen Sie.

11.2 Lieferzeiten und Rücktrittsrecht Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferzeiträume und Liefertermine einzuhalten, diese sind jedoch geschätzt und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Sie können vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Sie eine angemessene, mindestens zweiwöchige Nachfrist setzen. Der Rücktritt ist per eingeschriebenem Brief zu erklären und bezieht sich nur auf den verzögerten Teil der Lieferung oder Leistung.

11.3 Teillieferungen als separate Verträge Jede Teillieferung oder Teilleistung stellt einen separaten Vertrag dar. Bei Fehlerhaftigkeit einzelner Teillieferungen sind Sie nicht berechtigt, von weiteren ausstehenden Teillieferungen zurückzutreten.

11.4 Annahmepflicht und Folgen der Nichtannahme Sie sind verpflichtet, die bestellten Produkte und Services abzunehmen. Bei Nichtannahme oder verweigerter Annahme geht die Gefahr von Schäden oder Verlust des Produkts auf Sie über. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, nach Setzung einer siebentägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

11.5 Kosten bei Nichtannahme Sie sind verpflichtet, angemessene Lagerkosten und weitere Kosten, die durch Nichtannahme entstehen, zu begleichen.

11.6 Disposition des Produkts Wir sind berechtigt, 30 Tage nach dem vereinbarten Lieferdatum über das Produkt zu disponieren und etwaige Verkaufserlöse mit den Ihnen geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

11.7 Wahl des Versandwegs und Verpackung Wir haben das Recht, den Versandweg zu bestimmen. Die Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen erfolgt in geeigneter Verpackung, für deren Eignung wir nicht haften. Große und/oder schwere Produkte, die nicht vom Hersteller verpackt werden, werden Ihnen gesondert verrechnet.

11.8 Gefahrenübergang Mit der Übergabe des Produktes an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf Sie über.

11.9 Mitteilungspflicht bei Schäden Im Falle des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung des Produktes sind Sie verpflichtet, uns innerhalb von 10 Geschäftstagen schriftlich zu informieren und die entsprechenden Schadensmeldungsvorschriften einzuhalten. Weitergehende gesetzliche Pflichten bleiben hiervon unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Bedingungen des Eigentumsvorbehalts Das Eigentum an den Produkten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises, einschließlich etwaiger Zinsen oder anderer, die Produkte betreffender Beträge, auf Sie über. Bis zur vollständigen Bezahlung sind Sie verpflichtet, die Produkte so zu lagern, dass sie als unser Eigentum erkennbar sind und genaue Aufzeichnungen zu führen, die es uns ermöglichen, zwischen bezahlten und unbezahlten Produkten zu unterscheiden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Produkte sind nicht gestattet.

12.2 Bedingungen für die Weiterveräußerung Eine Weiterveräußerung der Produkte, bevor diese vollständig bezahlt sind, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und unter Angabe der vollständigen Informationen des Käufers erlaubt. Mit unserer Zustimmung zur Weiterveräußerung wird die Kaufpreisforderung bereits als an uns abgetreten betrachtet. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner über die Abtretung zu informieren.

12.3 Pflichten bei Dritteingriffen Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

12.4 Rücknahme der Produkte Wir behalten uns das Recht vor, die Produkte bei Zahlungsverzug und gegebenen Rücktrittsvoraussetzungen zurückzunehmen und erneut zu verkaufen. Die Inbesitznahme durch uns führt nur dann zu einem Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich von uns erklärt wird. Bei der Rücknahme der Produkte sind wir berechtigt, Ihnen die angefallenen Transport- und Manipulationsspesen zu berechnen.

13. Untersuchungs- und Rügepflicht

13.1 Untersuchung nach Erhalt Sie sind verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte und erbrachten Services unmittelbar nach Erhalt bzw. Erbringung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Aufträge gemäß Vereinbarung erfüllt wurden. Mängelansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn Sie uns die Mangelhaftigkeit spezifiziert und schriftlich spätestens binnen 10 Tagen nach Produktzugang oder nach Leistungserbringung rügen.

13.2 Untersuchung auf Transportschäden Nach Empfang eines Produktes sind Sie verpflichtet, dieses auf Transportschäden zu untersuchen. Bei festgestellten Schäden an der Verpackung ist eine schriftliche Bestätigung des Schadens durch den Transportunternehmer erforderlich. Fehlt diese Bestätigung, erlöschen alle Rechte aufgrund mangelhafter Lieferung gegenüber uns.

14. Kündigung

14.1 Ordentliche Kündigung von Dienstleistungsverträgen Dienstleistungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können von beiden Vertragsparteien mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden, wirksam zum Ende eines jeden Monats.

14.2 Außerordentliche Kündigung Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und wird durch die allgemeinen Kündigungsbestimmungen nicht eingeschränkt.

14.3 Enden des Nutzungsrechts bei Vertragsbeendigung Bei Beendigung des Vertrages endet Ihr Nutzungsrecht an den Produkten. Im Falle von Software sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich von allen Anlagen, Speichermedien und anderen Dateien zu entfernen und sowohl die Software als auch alle Kopien davon zu vernichten.

15. Rücktrittsrecht und höhere Gewalt

15.1 Rücktritt bei Lieferverzug Wenn eine vereinbarte Lieferzeit ausschließlich aufgrund unseres Verschuldens überschritten wird, sind Sie berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern wesentliche Teile der Leistung nicht erbracht wurden und Sie daran kein Verschulden tragen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. Stornierungen erfordern unsere schriftliche Zustimmung. Bei Zustimmung zu einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu berechnen.

15.2 Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt, wie Arbeitskonflikte, Transportsperren, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien und daraus resultierende gesetzliche und behördliche Maßnahmen, sowie andere Umstände außerhalb unserer Kontrolle, entbinden uns von der Leistungsverpflichtung oder erlauben uns, die vereinbarten Leistungstermine neu festzusetzen.

16. Gewährleistung

16.1 Gewährleistungsausschluss Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik die Fehlerfreiheit von Produkten (insbesondere Software) unter allen Anwendungsbedingungen nicht garantiert werden kann. Demnach gewährleisten wir weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung der Produkte und behalten uns vor, nicht alle möglichen Fehler zu korrigieren.

16.2 Nachweispflicht und Wahl der Gewährleistungsart Sie sind verpflichtet, das Vorliegen von Mängeln nachzuweisen. Die Anwendung von § 924 Satz 2 sowie § 933b ABGB wird ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

16.3 Voraussetzungen für die Mängelbeseitigung Für die Mängelbeseitigung ist erforderlich, dass:

  • Der Mangel von Ihnen ausreichend beschrieben und für uns nachvollziehbar ist;
  • Sie uns alle notwendigen Unterlagen zur Fehlerbeseitigung zur Verfügung stellen;
  • Keine Eingriffe von Ihnen oder einem Ihnen zurechenbaren Dritten in die Systeme erfolgt sind;
  • Die Systeme gemäß der Dokumentation unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen betrieben werden;
  • Sie alle notwendigen Maßnahmen zur Untersuchung und Behebung des Mangels ermöglichen.

16.4 Beauftragung von Vertragspartnern Sie stimmen zu, dass wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen Vertragspartner im In- oder Ausland heranziehen oder Leistungen an diese unterbeauftragen dürfen.

16.5 Kostenpflichtige Fehlerbehebung Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die durch Sie verursacht wurden, sowie Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, die durch Ihre oder dritter Seite vorgenommene Programmänderungen erforderlich werden, führen wir nur gegen gesondertes Entgelt durch. Für Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, Lagerung oder Wartung, Missachtung der Anweisungen oder geänderte Betriebssystemkomponenten zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewähr.

16.6 Gewährleistung bei Programmänderungen Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen bestehender Programme; die Gewährleistung für das ursprüngliche System wird dadurch nicht erneuert.

16.7 Ausnahme bei Vorführ- oder Gebrauchtgeräten Für Vorführ- oder Gebrauchtgeräte sowie für Verschleißteile und Zubehör (z. B. Lampen, Stecker, Lüfter) besteht keine Gewährleistung.

16.8 Verjährung der Gewährleistungsansprüche Sofern gesetzlich nicht anders geregelt, verjähren Gewährleistungsansprüche binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung der Produkte bzw. der Erbringung des Service.

17. Haftung

17.1 Haftungsausschluss Wir haften nur für direkt verschuldete Schäden, die durch grobes Verschulden entstehen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch von uns beigezogene Dritte verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungskosten, Datenverluste oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.2 Verjährung von Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens sechs Monate nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

17.3 Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig von der Rechtsgrundlage, einschließlich vorvertraglicher und nebenvertraglicher Ansprüche sowie für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind. Sie umfassen auch mittelbare und unmittelbare Schäden, wie frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn und Datenverlust. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

17.4 Ausschluss weitergehender Ansprüche Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

17.5 Anfechtungsausschluss Die Anfechtung dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Irrtum oder Laesio Enormis ist ausgeschlossen.

18. Loyalität

18.1 Verpflichtung zur Loyalität Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge beteiligt waren, ist während der Vertragsdauer und für 12 Monate nach Vertragsende untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist eine pauschalierte Schadenersatzzahlung in Höhe eines Jahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters zu leisten.

19. Mitteilungen

19.1 Form der Mitteilungen Sofern in diesen AGB nicht anders geregelt, können sämtliche Mitteilungen und Kommunikationen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis per Post mit ausreichender Freimachung, per Fax oder per E-Mail an die in Punkt 1.1 genannte Adresse oder an die zuletzt von Ihnen schriftlich bekannt gegebene Adresse zugestellt werden.

19.2 Mitteilungspflicht bei Adressänderung Sie sind verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Geschäftsadresse zu melden, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten Erklärungen auch dann als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

20. Datenschutz & Geheimhaltung

20.1 Einhaltung von Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen Sie und Ihre Mitarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen.

20.2 Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur im gesetzlich zulässigen Umfang und treffen Maßnahmen zum Schutz gegen unbefugten Zugriff. Es gelten die Bedingungen unserer Datenschutzerklärung.

21. Sonstiges

21.1 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB oder eine Bedingung in einer sonstigen Vereinbarung nach geltenden Gesetzen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Rechtsunwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die der ursprünglichen Intention am nächsten kommen.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Übertragungsverbot Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Ihre Rechte unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Dritte zu übertragen.

22.2 Nichtdurchsetzung von Rechten Ein vorübergehender Verzicht oder das Unterlassen der Durchsetzung von Rechten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt diese Rechte nicht. Ein Verzicht auf die Verfolgung einer Verletzung kann nicht als Verzicht auf die Verfolgung späterer Verletzungen interpretiert werden.

22.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte am Geschäftssitz der Favorite Immobilientreuhand GmbH in Wien vereinbart.